Die Anwesenheitspflicht für Bachelor-Studenten in Vorlesungen im Fach Politikwissenschaft an der Uni Mannheim ist unwirksam. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden. Begründung des Gerichts: Die Prüfungsordnung der Uni Mannheim sei in diesem Fall zu unbestimmt gewesen. Solche Regeln müssten immer so formuliert sein, dass die davon betroffenen Studenten die Rechtslage klar erkennen können, so der VGH. Die Anwesenheitspflicht als Studienleistung sei zudem auch nicht verhältnismäßig gewesen.
[…]
Tags: