Ab wann muss nach dem Konsum von Alkohol bei einem Fahrradfahrer von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen werden? Bislang liegt der Wert dafür bei 1,6 Promille und wurde vor mehreren Jahren durch die Rechtsprechung auf Grundlage von Versuchen mit Probanden in den achtziger Jahren festgelegt. Mit einem von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) initiierten Forschungsprojekt, das vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf bearbeitet wurde, sollte dieser Grenzwert mittels neuer, realistischerer Probandenversuche auf den Prüfstand gestellt werden.
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